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   KG, 31.01.2000 - 4 Ws 24/00, 1 AR 59/00   

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https://dejure.org/2000,60039
KG, 31.01.2000 - 4 Ws 24/00, 1 AR 59/00 (https://dejure.org/2000,60039)
KG, Entscheidung vom 31.01.2000 - 4 Ws 24/00, 1 AR 59/00 (https://dejure.org/2000,60039)
KG, Entscheidung vom 31. Januar 2000 - 4 Ws 24/00, 1 AR 59/00 (https://dejure.org/2000,60039)
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 16.02.2004 - 4 Ws 209/03

    Postkontrolle in der Untersuchungshaft: Zumutbare Mühewaltung des Haftrichters

    Ihre Auslegung hat daher der Tatsache Rechnung zu tragen, dass ein Untersuchungsgefangener nicht oder noch nicht rechtskräftig verurteilt ist und deshalb nur unvermeidlichen Beschränkungen unterliegt (ständige Rechtsprechung des Kammergerichts, vgl. etwa Senat, Beschluss vom 31. Januar 2000 - 4 Ws 24/00 - m.w.Nachw.).

    In einem solchen Fall können Briefe, die ein Untersuchungsgefangener in einer dem die Postkontrolle ausübenden Richter unverständlichen Sprache an seinen Korrespondenzpartner richtet oder von diesem erhält, beanstandet und von der Beförderung ausgeschlossen werden, sofern ihnen keine Übersetzung beigefügt ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 31. Januar 2000 aaO m.w.Nachw.).

  • OLG Hamm, 13.01.2009 - 2 Ws 388/08

    Briefe; Beschlagnahme; Rechtsmittel; nachträglicher Rechtsschutz

    Diese Rechte werden aber im Wege des einfachen Gesetzesvorbehalts durch § 119 Abs. 3 StPO eingeschränkt, sofern die dort genannten Interessen, wozu auch der Zweck der Untersuchungshaft gehört, es erfordern (OLG Rostock, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 2 Ws 8/02 -, zitiert nach juris Rn. 17; KG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2000 - 1 AR 59/00, 4 Ws 24/00, 1 AR 59/00, 4 Ws 24/00 -, zitiert nach juris Rn. 3; Hilger, in: Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 119 Rn. 68).
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